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Atelierangebot: Kalkumer Str. 85 in Düsseldorf

Das Kulturamt hat in einem Städtischen Atelierhaus zwei Künstlerateliers im ehemaligen Schulgebäude, Kalkumer Str. 85, 1.OG zum 01.02.2022 zu
vergeben. Besichtigungstermin: 21. Dezember 2021, 11.00 – 13.00 Uhr

Das Die Miete beträgt 4,50 € pro m², zuzüglich 2,00 € pro m² Nebenkosten.
1. Etage links – 57,17 m² (Gesamtmiete: 371,60 €)
2. Etage rechts – 52,99 m² Gesamtmiete: 344,43 €)

Das Es gilt die 3 G-Regel beim Besichtigungstermin. Bitte halten Sie Ihren Nachweis
bereit.
Eine Kurzbewerbung mit (Biografie und Katalog) sind an das Kulturamt bis 03.01.2022 zu senden bzw. zum Besichtigungstermin einzureichen. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.

Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf

Kulturelle Entwicklung/Kunst- und Künstlerförderung

Zollhof 13

40221 Düsseldorf

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13. Dezember 2021

Ausschreibung: Zuschuss für bildende Künstler:innen – Stipendium 65plus

Die Künstlerin Martha Laugs hat der Stiftung Kunstfonds 100.000 Euro gespendet. Mit dieser Summe sollen professionell bildende Künstler:innen unterstützt werden, die 65 Jahre und älter sind. Diese können sich um einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro bewerben, um ihr künstlerisches Werk zu profilieren. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.

Der Zuschuss soll den Künstler:innen als dauerhafte stipendienartige Unterstützung gewährt werden, bis die Spende in voller Höhe verbraucht ist. Die Auswahl der Geförderten trifft eine Fachjury der Stiftung Kunstfonds.

Wer kann sich bewerben?

Professionelle bildende Künstler:innen,
• die zeitlebens kontinuierlich im Hauptberuf freischaffend tätig sind und nie angestellt beschäftigt waren (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sog. Minijobs, sind ausgenommen),
• mit einem eigenständigen künstlerischen Werk,
• deren finanzielle Lage durch das Stipendium wesentlich verbessert würde,
• die 65 Jahre und älter sind und in Deutschland leben.

Was muss eingereicht werden?
• formloses Antragsschreiben mit Darlegung der persönlichen Situation (2 DIN A4-Seiten)
• künstlerischer Lebenslauf
• Mappe zum künstlerischen Werk (DIN A4) oder bis zu drei Einzelkataloge

Wie läuft das Vergabeverfahren?
• Voraussetzung für eine Förderung ist die fristgerechte Einreichung einer Bewerbung bei der Stiftung Kunstfonds. Der Antrag darf nur analog auf dem Postweg eingereicht werden. Digitale Anträge per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
• Antragsfrist ist der 31.03.2022. Bis zu diesem Tag muss der Antrag bei der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen: Stiftung Kunstfonds, – Stipendium 65plus -, Weberstrasse 61, 53113 Bonn.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
• Jede:r Künstler:in kann nur einen Antrag einreichen.
• Über eine Förderung entscheidet eine Jury („Kommission zur Aufnahme von Künstlernachlässen und zur Vergabe im Förderprogramm „Erarbeitung von Werkverzeichnissen“). Die Jury trifft ihre Entscheidung voraussichtlich im Mai 2022.
• Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Sie haben Rückfragen?
• Ansprechperson ist Claudia Rümmele, Tel.: 0228 336569-0; (Dienstag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr)

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3. Dezember 2021

Dritte Ausschreibungsrunde: »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler«
Modul D: Digitale Vermittlungsformate

Ab sofort können sich bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland beim Deutschen Künstlerbund wieder um ein Stipendium bewerben.

Bewerbungsschluss ist am 21. Januar 2022 um 16 Uhr.

Das fünfmonatige Stipendium, das mit 6.000 Euro dotiert ist, soll bildenden Künstler*innen die Möglichkeit geben, durch die Erkundung des Digitalen innerhalb zeitgenössischer künstlerischer Praktiken oder durch die Entwicklung und Realisierung digitaler Vorhaben neue Wege zu gehen.

Das Stipendium wird damit zum dritten Mal ausgeschrieben. In den vorherigen beiden Runden wurden bereits insgesamt 172 Stipendien vergeben. Durch eine substanzielle Aufstockung der Fördermittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien können in der nun laufenden dritten Ausschreibungsrunde über 200 Stipendien im Modul D vergeben werden. Eine unabhängige, mehrköpfige Fachjury aus bildenden Künstler*innen entscheidet über die Stipendienvergabe. Der Förderzeitraum läuft vom 01. Mai 2022 bis 30. September 2022.

Der Deutsche Künstlerbund und der BBK Bundesverband hatten Ende 2020 das Förderprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam entwickelt. Die zweifache Aufstockung der Fördermittel durch den Bund ermöglicht die Fortführung des Programms bis Ende 2022 und unterstützt eine breite Künstler*innenschaft bei der Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit.

Dem Deutschen Künstlerbund wurden für die Vergabe der Stipendien in Modul D des Förderprogramms insgesamt 2,6 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Die nochmalige Vergabe des Modul C (Innovative Kunstprojekte) durch den BBK Bundesverband startet am 3. Januar 2022.

Informationen zu den Vergaberichtlinien von Modul D, der Zugang zum Online-Portal für die Bewerbung und Hilfestellungen bei der Beantragung sind unter www.kuenstlerbund.de/neustart zu finden.

Bei Fragen erreichen Sie uns per

E-Mail: bewerbung@kuenstlerbund.de
Telefon: 030-26 55 22 82 (Mo-Fr von 10-16 Uhr)
Schließzeiten: 24.12.2021 bis 02.01.2022

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26. November 2021

Rat der Künste gegen Kürzungen im Kulturbereich – Mitteilung vom Rat der Künste Düsseldorf, 24.11.2021

Liebe Künstler*innen, Kulturschaffende und Interessierte,

der neu gewählte Rat der Künste hat sich konstituiert und bereits zu zwei Sitzungen getroffen. Corina Gertz und Robert Koall wurden als Sprecher*innen benannt. Seit der letzten Sitzung des Kulturausschusses sind wir auch dort ganz offiziell als beratendes Mitglied vertreten, ohne Stimmrecht. 2 Kolleginnen aus dem Kulturamt waren zu Gast bei der konstituierenden Sitzung und kurz vor der Wahl hatte der alte RdK ein Treffen mit OB Keller.

Am meisten haben uns aber die geplanten Kürzungen im Kulturetat 2022 beschäftigt und wir haben dazu eine Erklärung verabschiedet, die heute auch an die Presse gegangen ist. Noch ist der Kulturhaushalt nicht verabschiedet und wir wissen, dass es zwischen Politik und Verwaltung Gespräche gibt. Bis zur geplanten Verabschiedung des Haushaltes im Rat der Stadt, geplant ist der 16.12., gibt es also noch Zeit Einfluss zu nehmen, mit den Vertreter*innen der Parteien zu sprechen und seine Meinung zu äußern. Für nächste Woche Di., den 30.11. um 19.00 Uhr ist eine Online-Diskussion geplant, zu der bislang sowohl der Vorsitzende des KA Herr Neuenhaus, Bürgermeisterin Gerlach und  Kulturdezernent Lohe zugesagt haben. Der Link befindet sich am Ende unserer Pressemitteilung:

Der Rat der Künste (RdK) lehnt die vom Kulturdezernat geplanten Kürzungen im Kulturbereich ab. Insbesondere im Bereich der freien Szene sieht der Entwurf der Verwaltung eine überproportionale Kürzung der Zuschüsse für die freien Theater- und Künstler*innen-Gruppen, Festivals, Kulturzentren sowie die Beiräte vor. Betroffen wäre die gesamte Spannbreite der OFF-Kultur: Vom Asphalt-Festival über die Literaturtage/Bücherbummel bis zum zakk.

„Gerade in Noch-Corona-Zeiten, in denen viele Künstler*innen und Kulturschaffende durch mangelnde Auftritts-, Aufführungs- oder Ausstellungsmöglichkeiten in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, ist eine solche Kürzung ein fatales Signal“, sagte die wiedergewählte Sprecherin des Rates der Künste Corina Gertz. Die aktuelle Corona-Lage, deren Ende noch nicht absehbar ist, bringt sowohl die Künstler*innen als auch die Kulturinstitutionen in schwierige Lagen mit deutlich mehr Aufwand, weniger Publikum und vor allem fehlender Planungssicherheit.

„Angesichts der hohen Inflationsrate, steigender Energiekosten und anstehender Tariferhöhungen müsste es nicht nur eine Anpassung der Zuschüsse für die freie Kulturszene nach oben geben, sondern einen langfristigen Investitionsplan für die Kulturszene, der sicherstellt die entstandenen „Corona-Schäden“ bei den Kulturmacher*innen zu beseitigen…“, sagte Jochen Molck von der AG Freie Szene im Rat der Künste, „…wenn Vielfalt und Qualität der Arbeit auf Dauer gesichert bleiben sollen. So steht es übrigens auch im Kapitel Kultur der schwarz-grünen Kooperationsvereinbarung.“

Jetzt stehen viele Veranstalter vor der Entscheidung, welche Künstler*innen für das Jahr 2022 verpflichtet, welche Projekte realisiert werden können. Auch für die Beantragung von weiteren Projektmitteln bei Land, Bund und privaten Stiftungen ist es von Bedeutung, zumindest den üblichen Eigenanteil verlässlich stemmen zu können.

Der Rat der Künste fordert daher ein deutliches Zeichen, dass Politik und Verwaltung auch weiter hinter den Düsseldorfer Künstler*innen, den städtischen Kulturinstituten und gerade den „kleinen“ Häusern und Projekten der freien Szene stehen, damit diese weiter breit in die Stadtgesellschaft ausstrahlen können.  Gerade jetzt muss Kultur gestärkt werden, um die Mehrkosten durch die Ausfälle und Verschiebungen aufzufangen. Bislang gehört der Kulturbereich zu den Verlierern der Pandemie. Mit der vergleichsweise kleinen Summe aus dem Kulturetat lässt sich kein städtischer Haushalt sanieren, aber viel tun, um den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken.

„In einem Haus, das brennt, stellt man nicht auch noch das Wasser ab“, meint der Rat der Künste, „wir befürchten, dass bei weiteren Kürzungen schlicht und einfach viele Akteur*innen aufgeben werden, ihre künstlerische Arbeit nicht fortführen. Jetzt brauchen Kulturschaffende Mut, Zuversicht und Perspektive und keine Diskussion um Kürzungen!“

In der letzten Sitzung des Kulturausschusses war die pauschale Kürzung kritisiert worden, eine Entscheidung aber wegen ausstehendem Klärungsbedarfes auf die Haushaltssitzung des Rates im Dezember verschoben worden. Der Rat der Künste vertritt die Interessen der Düsseldorfer Künstler*innen und Kulturschaffenden gegenüber der Kulturverwaltung und –politik und besteht aus zwölf Persönlichkeiten, die aus unterschiedlichen Kultursparten im Oktober neu gewählt wurden. Seit November ist der RdK mit beratender Stimme im Kulturausschuss des Rates vertreten.

Für den 30.11. haben Zweck e.V., zakk und der Rat der Künste eine Online-Diskussion zum Thema „Kürzungen im Kulturetat“ organisiert, u.a. mit Manfred Neuenhaus (FDP), Vorsitzender des Kulturausschusses, Clara Gerlach (Grüne), Bürgermeisterin sowie Hans-Georg Lohe, Kulturdezernent. Die Diskussion beginnt um 19.00 Uhr, Teilnahme ist möglich über folgenden Link: https://us02web.zoom.us/j/86980372005

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26. November 2021

Ausschreibung der Stadt Düsseldorf zur Einrichtung eines Atelierhauses an der Kölner Straße 164

Das Kulturamt beabsichtigt auf Grundlage der Gesamtkonzeption für die Atelierförderung in Düsseldorf die Vergabe des Gebäudes Kölner Str. 164 in Oberbilk an einen Zusammenschluss von Künstlerinnen und Künstlern („Nutzer“) zur Errichtung eines Atelierhauses. Es handelt sich um das ehemalige Geschäftsgebäude der Papierfabrik Müller & Brocatti.

Die Überlassung des Gebäudes erfolgt mittels eines Überlassungsvertrages für zunächst 10 Jahre. Der Nutzer hat kein Mietentgelt zu zahlen, trägt aber die Betriebskosten sowie die komplette Instandhaltung und –setzung des Gebäudes. Gemeinsam mit dem Überlassungsvertrag wird ein Kooperationsvertrag mit dem Kulturamt abgeschlossen, der die Rahmenbedingungen der städtischen Atelierförderungen beinhaltet.
Das Gebäude besteht aus fünf Vollgeschossen (Bruttogeschossfläche 1.155 m2), ist unterkellert und hat ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Insgesamt lassen sich an dem Standort 14 Atelierräume (ca. 480 m2 Atelierfläche in unterschiedlicher Größe und ca. 60 m2 Gemeinschaftsfläche) sowie ein Ausstellungsraum (ca. 100 m2) realisieren. Die Atelierräume sind abschließbar. Tageslicht, Strom, Beleuchtung, Heizung und eine Lüftungsmöglichkeit sind verfügbar. Sanitäranlagen befinden sich im 1. und 2. Obergeschoss.
Zur Vergabe des Gebäudes werden Interessenten aufgerufen, ein inhaltlich und finanziell tragfähiges Nutzungskonzept für das Atelierhaus einzureichen, das sowohl den laufenden Betrieb als auch die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen abbildet.
Informationen zum Gebäudezustand und daraus resultierender Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsbestimmungen sowie Grundrisse können bei Interesse zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
– eine kurze Vorstellung der Künstler*innen und Künstler sowie des Zusammenschlusses, die den Bezug zur Stadt Düsseldorf herstellt und die bisherigen Aktivitäten der Organisation darstellt sowie Angaben zur Rechtsform,
– ein kohärentes Nutzungskonzept für das Atelierhaus, aus dem die geplante Vergabe der Ateliers an Künstlerinnen und Künstler hervorgeht,
– ein Wirtschaftsplan, inkl. Mieteinnahmen und Ausgaben,
– ggf. eine Vorstellung der Kooperationspartner*in (zum Betrieb und/oder als Projektpartner*in).
Die Auswahl und Vergabe erfolgt durch die Kulturverwaltung in Abstimmung mit dem Atelierbeirat.

Bewerbungen können bis zum 31.01.2022 ausschließlich per Mail (max. 3 Dateien, nur PDF, insg. max. 5MB) eingereicht werden an: sebastian.kurz@duesseldorf.de
Bei Fragen steht Ihnen Herr Kurz gerne zur Verfügung, per E-Mail unter sebastian.kurz@duesseldorf.de oder telefonisch unter 0211-89-96826
Es besteht die Möglichkeit, eine Besichtigung der Räume zu vereinbaren. Weitere Informationen und Pläne des Gebäudes erhalten Sie über das Kulturamt.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Unterlagen an den Kulturausschuss und/oder den Rat und dessen Untergremien weitergegeben und in einer öffentlichen oder nicht-öffentlichen Sitzung des Kulturausschusses und/oder des Rates vorgestellt und besprochen werden.

 

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