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9. März 2020

Bewerbung für das Landesprogramm „Kultur und Schule“

 

Die Landesregierung will den schulischen Rahmen nutzen, um Kinder und Jugendliche zusätzlich zum normalen Unterricht an Kunst und Kultur heranzuführen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Landesprogramm Kultur und Schule.

 

Förderziele

Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und ihrem sozialen Status.

Was wird gefördert?

Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schüler dabei, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.

Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten über das ganze Schuljahr verteilt statt.

Wer kann teilnehmen?

  • Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und Neue Medien. Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler verpflichten sich, an vier eintägigen Seminaren teilzunehmen, die von Fachinstitutionen veranstaltet werden. Hier bekommen sie Informationen über die Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten für ihre Projekte. Nach dem Besuch gehören die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Künstlerpool, der Schulen für die Suche nach geeigneten Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
  • Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften.

Wie wird gefördert?

Die Projekte werden mit maximal 3.050 Euro gefördert.

Projekte in Schulen erhalten 2.440 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm.

Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 610 Euro.

Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen können ebenfalls gefördert werden.

Kunstschaffende und Schule wenden sich an das für sie zuständige Kultur- oder Kreiskulturamt. Freie Schulträger und Antragsteller von Sonderprojekten bewerben sich direkt bei der zuständigen Bezirksregierungen.

Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch von der Schulleitung unterschrieben sein müssen:

  • ein Projektantrag (Formblatt),
  • eine Kurzbeschreibung des geplanten Projekts und
  • biografische Angaben zur Person, die das Projekt durchführen wird.

Bewerbungsschluss ist der 31. März des jeweiligen Jahres.

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4. März 2020

Tagung „Wohn- und Arbeitsraum für Künstler*innen“ in Düsseldorf

 

Mit Best-Practice-Beispiele aus Dresden, München, Berlin und Düsseldorf. Vortragen werden Vertreter*innen von Zentralwerk Dresden, Ex-Rota-Print Berlin, Atelierhaus Genossenschaft Berlin, Kunstwohnwerke München sowie Höher Weg e.V. Düsseldorf.

 

 

Der Rat der Künste und der Verein der Düsseldorfer Künstler *1844 (VdDK 1844) wollen für die Künstler*innen in der Landeshauptstadt eine gesicherte Zukunft schaffen. Dazu gehört Wohn- und Arbeitsraum, der auch für künftige Künstler*innengenerationen sicher ist. Hierbei wird an unsere Tagung im Stadtmuseum am 9. Februar 2019 „Von der Selbstausbeutung in die Altersarmut – Künstler suchen Perspektiven“ und an den Workshop „Wir gründen eine Künstlerateliergenossenschaft“ am 12. Oktober 2019 im Stadtmuseum Düsseldorf angeknüpft.

Das formulierte Ziel des Rats der Künste und des VdDK 1844 ist die Gründung einer Wohnateliergenossenschaft, die ihre Mitglieder mit preisgünstigem Atelier- und Wohnraum in einem Gebäude versorgt. Dieses Gebäude soll auf einem Grundstück möglichst nachhaltig und innovativ und angepasst an die Bedürfnisse von Künstler*innen aller Sparten, jeden Alters und mit unterschiedlichen finanziellen Ausgangssituationen gebaut werden.

Am Sonntag, 29. März 2020 findet ein moderierter Visionsworkshop im zakk statt: Zum einen wird die Gründung einer Künstleratelierwohngenossenschaft vorbereitet. Zum Anderen ganz konkret ein Gebäude erfunden, in dem Künstler*innen aller Sparten, jeden Alters und mit unterschiedlichen finanziellen Ausgangssituationen arbeiten und wohnen können.
 
Sonntag, 15. März 2020 um 10 Uhr im
zakk 
Zentrum für Aktion, Kultur 
und Kommunikation
Fichtenstraße 40
40233 Düsseldorf
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4. März 2020

Honorare für ausstellende Künstler*innen in Dortmund

 

Dortmund geht in der Förderung der bildenden Kunst neue Wege: Seit diesem Jahr erhalten Künstler*innen aus Dortmund, die in einer städtischen Galerie ausstellen, ein Honorar. Außerdem wird ein „Förderfonds Bildende Kunst“ eingerichtet, der auf Antrag Kunst-Projekte sowie Ausstellungen in Produzentengalerien unterstützt. Damit übernimmt die Stadt Dortmund bundesweit eine Vorreiterrolle.

 

 

Im vergangenen Jahr hatte der Rat der Stadt beschlossen, die Fördermittel für die freie Kulturszene aufzustocken. Gleichzeitig wurde ein Beteiligungsprozess mit den Kulturschaffenden der Stadt angestoßen: Gemeinsam wurde erhoben, welche Bedarfe die freie Szene hat und davon ausgehend neue Förderinstrumente und -richtlinien entwickeln. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.

Die Entscheidung für ein Ausstellungshonorar gehört zu den wichtigen Ergebnissen und geht auf eine zentrale Forderung von Kunstschaffenden ein. Bildende Künstler*innen arbeiten oft mehrere Monate oder Jahre an einer Ausstellung. Eine Honorierung erhalten sie in der Regel nur über den Verkauf ihrer Arbeiten – oft genug gehen sie leer aus. Die Stadt Dortmund folgt nun einem Modell der Stadt Berlin, die bereits 2016 Ausstellungshonorare für bildende Künstler*innen eingerichtet hatte.

Konkret bedeutet das:

  • Professionell arbeitende Künstler*innen, die in der städtischen Galerie Torhaus Rombergpark ausstellen, erhalten ein Honorar. Es beträgt je nach Zahl der Ausstellenden zwischen 100 und 1.000 Euro pro Person.
  • Produzentengalerien, die erfolgreich einen Antrag stellen, können diese Aufwandsentschädigungen für die Kunstschaffenden ihrer Ausstellungen ebenfalls erhalten.
  • Auch (temporäre) Zusammenschlüsse mehrerer Künstler*innen können eine Förderung ihrer künstlerischen Projekte beantragen.

Für das Ausstellungshonorar stehen in diesem Jahr 49.000 Euro zur Verfügung, im kommenden Jahr steigt die Summe auf 70.000 Euro. Der Förderfonds Bildende Kunst ist 2020 mit 35.000 Euro ausgestattet, im Jahr 2021 sind es 55.000 Euro.

Kunst-Beirat entscheidet über Verteilung der Fördermittel

Das Kulturbüro der Stadt Dortmund verwaltet die Fördermittel. Über die Verteilung entscheidet der vom Rat der Stadt eingesetzte Kunst-Beirat. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen der Künstlerverbände, freien Kunstschaffenden und den Produzentengalerien sowie dem Kulturbüro und dem Koordinator Dr. Rudolf Preuss, Vorstandsvorsitzender des balou e.V..

„Wir sind sehr zufrieden mit den gemeinsam entwickelten neuen Förderkriterien. Das stärkt nicht nur die Zusammenarbeit der Kunstszene in Dortmund, sondern wird auch das Profil der Stadt als kulturelles Zentrum in Westfalen schärfen“, sagt Hendrikje Spengler, Leiterin des Kulturbüros der Stadt Dortmund.

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2. März 2020

Open Call des NKR Düsseldorf

 

Der NKR Neue Kunstraum in Düsseldorf hat jüngst wieder einen Call veröffentlicht. Adressiert sind Künstlergruppen, Kollektive, Künstlerduos. Für eine Ausstellung im NKR wird ein Basisbudget zur Verfügung gestellt. Der NKR unterstützt zudem bei der Projektantragstellung. Alle Infos hier.

 

 


1. März 2020

Ausschreibung Leitung des Kunsthauses Rhenania, Köln

 

Die Stadt Köln sucht für die Ausstellungs- und Veranstaltungshalle im Kunsthaus Rhenania“ eine neue Betreiberin/neuer Betreiber oder Betreiber-Kollektiv mit Erfahrung im Kulturmanagement, der Ausstellungskuration und Öffentlichkeitsarbeit für die Dauer von zwei Jahren (Verlängerung möglich). Bewerbungsfrist ist der 15. April. Die Halle wird an die/den ausgewählten Untermieter*in in Eigenverantwortung mietfrei vergeben (nur NK-Pauschale v. 400€/monatlich für rund 300qm sind fällig – Details siehe: www.stadt-koeln.de/kunsthaus-rhenania).

 

Der Link zur Ausschreibung finden Sie hier. 

 

 

 

 


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