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23. September 2020

Mehr Fördermittel für den Kulturbeirat in Duisburg

 

Aufgrund der aktuellen Corona Krise hat sich die Stadt Duisburg dazu entschlossen, den Etat des Kulturbeirates um 40.000 Euro für 2020 zu erhöhen. Somit stehen am 29.10. in der nächsten Sitzung dieses Gremiums rund 70.000 Euro an Projektfördermitteln zur Verfügung.

Alle an Förderung interessierten Künstlerinnen und Künstler sowie Kultur-schaffende sind angehalten ihre Anträge bis zum 01.10.2020 im Kulturbüro einzureichen.

 

Anschrift:

Kulturbüro der Stadt Duisburg

z.Hd. Daniel Jung

Neckarstr. 1

47051 Duisburg

Tel.: 0203.28362262

E-Mail: d.jung@stadt-duisburg.de

 

 
 

 

 

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20. September 2020

Neustart Kultur – Erste Ausschreibungen online

 

Der Deutsche Künstlerbund e.V. und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. setzen das Teilprogramm »NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler« um. Für dieses Programm stellt die Kulturstaatsministerin insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

 

 

Das Programm umfasst vier Module; die Module A – C setzt der BBK um, Modul D realisiert der Deutsche Künstlerbund. Die Module zielen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung Bildender Künstlerinnen und Künstler vor allem im Bereich Digitalisierung ab. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildung und Beratung zur Stärkung der Web-Präsenz (Modul A), ein qualifiziertes Mentoring für Berufsanfänger*innen (Modul B), die Konzipierung und Umsetzung innovativer Kunstprojekte (Modul C) sowie Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate (Modul D).

 

Die ersten Ausschreibungen für die Module A und B starten am 15. September 2020, die Ausschreibung für Modul C am 21. September 2020 und die Ausschreibung für Modul D voraussichtlich am 15. Oktober 2020.

 

Wer ist antragsberechtigt? 

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

 

Was wird gefördert? 

Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK) 

Bildende Künstlerinnen und Künstler können einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.

 

Modul B: MENTORING (BBK) 

Gefördert werden Mentor*innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.

 

Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE (BBK) 

Künstler*innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden.

 

Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE (Deutscher Künstlerbund) 

Gefördert mit einem Stipendium entwickeln Bildende Künstler*innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden.

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Modul A: max. 1.000 € 

Modul B. max. 1.700 € 

Modul C: max. 15.000 € 

Modul D: 6.000 € 

 

Ausschreibungen und Projektlaufzeiten im Überblick 

Modul A 

Ausschreibung I 15.9. bis 15.10.2020; Juryentscheidung bis 31.10.2020

Projektlaufzeit I 15.11.2020 bis 30.4.2021

Ausschreibung II 1. bis 31.1.2021, Juryentscheidung bis 19.02.2021

Projektlaufzeit II 1.3. bis 31.8.2021

 

Modul B 

Ausschreibung I 15.9. bis 15.10.2020, Juryentscheidung bis 15.11.2020

Projektlaufzeit I 1.12.2020 bis 31.5.2021

Ausschreibung II 1.2. bis 28.2.2021, Juryentscheidung bis 20.3.2021

Projektlaufzeit II 1.4. bis 31.8.2021

 

Modul C 

Ausschreibung: 21.9. bis 15.11.2020, Juryentscheidung bis 15.12.2020

Projektlaufzeit: 1.1. bis 31.8.2021

 

Modul D 

Ausschreibung: 15.10. bis 30.11.2020, Juryentscheidung bis 15.02.2021

Projektlaufzeit: 1.3. bis 31.08.2021

 

 

Informationen: 

Deutscher Künstlerbund e. V.

Markgrafenstr. 67, 10969 Berlin

info@kuenstlerbund.de | www.kuenstlerbund.de | 030 26552281

 

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK)

Taubenstraße 1, 10117 Berlin

neustart@bbk-bundesverband.de | www.bbk-bundesverband.de | 030 20 61 96 96

 

 

 

 

 
 

 

 

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9. September 2020

Förderung für Künste im interkulturellen Dialog: Bewerbungen für 2021 ab sofort möglich

 

Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen.

 

Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstlerinnen und Künstler bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Im Jahr 2021 stehen dafür, vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt, bis zu 600.000 Euro zur Verfügung.

 

Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15. Oktober 2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury. Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/interkulturelle-kunstprojekte

 

 
 

 

 

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31. August 2020

 Open Call für den Preis des Vestischen Künstlerbundes

 

Der Vestische Künstlerbund lädt zur Teilnahme an einem mit 1.500€ dotierten Kunstpreis ein. Gefordert ist eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema „Feld, Wald und Wiese“. Zum Ende der Ausstellung erscheint eine Dokumentation. Teilnehmen können alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohn- bzw. Arbeitssitz in NRW haben. Die Preisverleihung findet statt am Freitag, 30. Oktober; Bewerbungsschluss ist Samstag, 3. Oktober. Mehr Infos.

 


28. August 2020

Stipendium für Nichtstun

Wir leben in einer Zeit, in der man statt nach ›Erfolg‹ und ›Wirksamkeit‹ besser nach Folgenlosigkeit streben sollte: Welche Handlungen kann ich unterlassen, damit mein Leben keine negativen Folgen für das Leben anderer hat? Zur Förderung der Folgenlosigkeit werden deshalb im Rahmen der Ausstellung Friedrich von Borries: Schule der Folgenlosigkeit. Übungen für ein anderes Leben vom 6.11.2020 – 9.5.2021 im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MK&G) 3 Stipendien für Nichtstun vergeben.

Jede natürliche Person kann sich auf ein Stipendium bewerben. Das Stipendium wird nach Abgabe des Erfahrungsberichtes (15.1.2021) ausgezahlt. Die drei Stipendiat*innen werden auf der Ausstellungseröffnung am 5. November 2020 im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg öffentlich bekannt gegeben.

Für die drei zu vergebenden Stipendien, die jeweils mit 1.600 Euro dotiert sind, können sich alle Interessierten ab sofort bis zum 15. September 2020 bewerben. Die Entscheidung der Jury, der u.a. der Philosoph Armen Avanessian (bekannt durch seine Theorie der Beschleunigung) angehört, wird zum Beginn der Ausstellung verkündet.

Die Schule der Folgenlosigkeit ist eine Initiative der HFBK Hamburg in Kooperation mit dem Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MK&G). Das diskursive Bildungsprogramm ist eine Kooperation zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und der HFBK Hamburg.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Jury bestehend aus:

  • Armen Avanessian (HFBK Hamburg)
  • Tulga Beyerle (Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg MK&G)
  • Friedrich von Borries (HFBK Hamburg)
  • Eva-Dorothee Leinemann (Leinemann-Kunststiftung Nicolassee)

Höhe des Stipendiums: je 1.600 €

Bewerbungsschluss: 15. September 2020

Dauer des Stipendiums: während der Laufzeit der Ausstellung in einem von Ihnen zu definierenden Zeitraum

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier zum Download

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung an:

Stichwort: Nichtstun

HFBK Hamburg

Swaantje Benson

Lerchenfeld 2

22081 Hamburg

Mehr Informationen zum Projekt:

www.hfbk-hamburg.de/de/projekte/schule-der-folgenlosigkeit/

www.mkg-hamburg.de/de/ausstellungen/vorschau/schule-der-folgenlosigkeit.html

Die „Schule der Folgenlosigkeit. Übungen für ein anderes Leben“ wird gefördert durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Hamburg(BWFGB), die Hamburg Open Online University (HOOU), die Friede Springer Stiftung, die Kursbuch Kulturstiftung. Die Stipendien für Nichtstun werden von der Leinemann Kunststiftung Nikolassee gefördert. Weitere Partnerinnen sind die Katholische Akademie Hamburg sowie die Evangelische Akademie der Nordkirche.

Ausschreibungen

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