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„Auf geht’s!“: Das Land NRW vergibt Stipendien

 

Das große Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ wurde bereits Anfang Juli vom Land NRW vorgestellt, jetzt geht ein Teil des Programms in die Zielgerade: das Stipendienprogramm mit dem Titel „Auf geht’s!“.

 

 

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler sollten sich unbedingt schon jetzt auf der Webseite des NRW-Kulturministeriums über die Möglichkeiten des Stipendiums informieren und sich den 10. August rot im Kalender markieren: Dann soll der Online-Antrag zur Verfügung stehen. Ganz wichtig: Schnelligkeit wird bei der Antragsstellung belohnt, da die Anträge nach Eingang beschieden werden. Eine Antragstellung ist zwar bis zum 30. September 2020 möglich, die Bewilligungen erfolgen aber im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, die auch vor Ende dieser Frist ausgeschöpft sein können. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Alle Infos hier.

 

 

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29. Juli 2020

Sonderprogramm NEUSTART KULTUR des Fonds Soziokultur

 

Der Fonds Soziokultur fördert, vorbehaltlich der Bewilligung der Finanzmittel, aus Mitteln des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, mit insgesamt 10 Millionen Euro in den Jahren 2020/21 partizipative Kulturprojekte. Bis September 2021 können Projekte in ganz Deutschland mit einer Maximalsumme von i.d.R. 30.000 € und in der Regel mit bis zu 80% des Gesamtbudgets gefördert werden.

 

 

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte August 20 über das Online-Portal des Fonds Soziokultur möglich.

 

Hintergrund:

Als Teil des großen Corona-Hilfsprogramms NEUSTART KULTUR unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit insgesamt bis zu 50 Mio. Euro die sechs Bundeskulturfonds. Finanziell gestärkt werden damit die Stiftung Kunstfonds, der Deutsche Literaturfonds e.V., der Fonds Dar-stellende Künste e.V., der Fonds Soziokultur e.V., der Deutsche Übersetzerfonds e.V. und der Musikfonds e.V. Staatsministerin Prof. Monika Grütters lobt die Fonds als „starke Partner mit großer Erfahrung“.

 

Sonderprogramm: Unterstützung und Weiterentwicklung:

Das Sonderprogramm des Fonds Soziokultur e.V. fördert Projekte von Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft. In zusätzlichen und zeitlich versetzten Programmen sind offene sowie themengebundene Ausschreibungen geplant: Mitte August 2020 soll der Auftakt, ohne Themenbindung, gemacht werden. Geplante Themenschwerpunkte sind: Netzwerke und Neue Schnittstellen, Kinder und Jugendliche als Ko-Produzent*innen, Diversität und Inklusion sowie Digitalität und Soziokultur. Der Fonds Soziokultur setzt mit diesen Themenschwerpunkten und der geplanten Begleitung einen qualitativen Akzent. Dringend notwendige Unterstützung wird mit einer inhaltlichen Entwicklung verknüpft und hat auf diese Weise eine nachhaltigere Wirkung.

 

Transfer und Begleitung:

Zur Unterstützung und Verbreitung guter Praxis soziokultureller Arbeit wird es eine Begleitung für beispielhafte Projektträger geben. Ziel ist es unter anderem zur Stärkung des Sektors beizutragen und die Netzwerke und Beziehungen zwischen Gesellschaft und Kultur zu fördern. Dieses Begleitprogramm, das von einer Gruppe deutscher und internationaler Expert*innen geleitet wird, wird Unterstützung in drei Bereichen bieten: Digitalisierung, Entwicklung innovativer Programme und neue Modelle der Zusammenarbeit mit freien Künstler*innen und Kulturpädagog*innen.

 

Das Sonderprogramm des Fonds Soziokultur ist Teil des NEUSTART KULTUR-Programms der BKM – Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – im Konjunkturpaket der Bundesregierung.

 

Die Förderprogramme „Allgemeine Projektausschreibung“ sowie „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ des Fonds Soziokultur laufen regulär mit Fristen zum 02.11.2020 sowie 02.05.2021 weiter und ermöglichen Projektlaufzeiten auch bis ins Jahr 2022.

 

Nähere Informationen unter: http://www.fonds-soziokultur.de

 

 

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29. Juli 2020

Open Call: Vier Bilder – Eine Geschichte

Photoautomat Ebertplatz

 

Welche Geschichten erzählt der analoge Photoautomat nach seinem ersten Jahr am Ebertplatz? Hochzeitspaare, Verliebte, hochschwangere Paare, NostalgikerInnen, PerfektionistInnen, PoserInnen, DenkerInnen, FreundInnen, Großeltern, EnkelInnen, ganze Familien, Schwestern, Brüder, Geschwister, Masken, Botschaften, Kuscheltiere, Blumen oder einfach nur Mensch. Was führt all diese Menschen immer wieder in den Photoautomaten auf dem Ebertplatz?
Und was führt Dich dorthin?

 

 

Open Call:

Schickt uns die Fotostreifen gescannt in 300dpi, 4 cm breit + 20 cm hoch per Email an: photoautomat@photoraum-koeln.de. Schreibt eure Geschichte dazu direkt in den Nachrichtenteil der Email: Warum sucht ihr den Photoautomaten am Ebertplatz auf und was erlebt ihr dort?

 

Bitte achtet darauf, dass ihr eure Geschichten auf max. 500 Zeichen limitiert. Die eingesandten Fotos und Texte werden in einem Fanzine veröffentlicht. Eine Auswahl wird auch auf den Social-Media-Kanälen von Unser Ebertplatz, Fotoraum Köln e.V. und „Vom Photoautomat am Ebertplatz“ zu sehen sein.

 

Das FANZINE erscheint unter der Schirmherrschaft des Fotoraum Köln e.V. und mit freundlicher Unterstützung der Zwischennutzung „Unser Ebertplatz“ vorraussichtlich Mitte September 2020.

 

Einsendeschluss ist der 31. August 2020. Die Teilnahmebedingungen finden sich hier: http://www.fotoraum-koeln.de

 

 

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24. Juli 2020

Ausschreibung für die Bronner-Residency

 

Ziel des 6-monatigen Künstleraustausches zwischen Nordrhein-Westfalen und Israel ist es, jeweils Situationen und Entwicklungen der Kunstszene vor Ort kennen zu lernen, Kontakte aufzunehmen und zu vertiefen, Ideen und Austausch anzuregen und damit neue Impulse in Nordrhein-Westfalens Kunstszene einzubringen. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Künstler*innen mit Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen, die bereits öffentliche Anerkennung erfahren haben oder erste Berufserfolge vorweisen können. Gefördert werden freischaffende Künstler*innen nach Abschluss eines Studiums, einer Ausbildung oder Vergleichbarem (Studierende sind ausgeschlossen).

 

 

Die Vergabe erfolgt aufgrund der künstlerischen Qualität der eingereichten Arbeitsdokumentationen und des für den Aufenthalt in Tel Aviv eingereichten Projektvorschlages bzw. Arbeitsvorhabens durch eine von der Kunststiftung NRW berufene Jury.

 

Das Stipendium beinhaltet die Nutzung eines Ateliers in den Artists‘ Studios, Tel Aviv, die Nutzung einer vom Goethe-Institut bereitgestellten Wohnung und eine Pauschale für Lebenshaltungskosten und Material in Höhe von monatlich 1.500,- Euro über einen Zeitraum von 6 Monaten. Hinzu kommen bis zu 600,- Euro für Flugkosten. Während des Austauschs besteht eine Residenzpflicht in Tel Aviv.

 

 

Folgende Bewerbungsunterlagen werden benötigt:

 

  • ein formloses Anschreiben
  • Portfolio mit ausgewähltem Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit
  • eine anschauliche Beschreibung des Projektvorschlages oder des Arbeitsvorhabens
  • Kurzbiografie mit derzeitigem Ausstellungsverzeichnis

 

Bewerbungsfristen:

 

Die nächste Bewerbungsfrist für einen Aufenthalt in Tel Aviv ist der 15. September 2020.

Der Eingangstempel zählt.

 

Hinweis:

 

Bitte senden Sie Anträge bzw. Bewerbungen ausschließlich per Post an:

 

Kunststiftung NRW

Roßstraße 133

40476 Düsseldorf

Stichwort: Bronner Residency

 

 

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22. Juli 2020

Regionale Kulturpolitik NRW – Förderaufruf für 2021

 

Sie planen ein vernetztes Kunst- oder Kulturprojekt mit weiteren Kooperationspartnern und sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Vorhaben?  Gerne möchten wir Sie auf den Stichtag zur Einreichung IhrerProjektideen im Rahmen des Landesförderprogramms „Regionale Kulturpolitik NRW“ hinweisen: 30. September 2020 für das Folgejahr.

 

 

Durch Kooperation zum Ziel:
Die „Regionale Kulturpolitik NRW“ (RKP) hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel, die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens nachhaltig zu stärken:
Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen.

Dabei sollen die Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in Regionen und Land initiiert und intensiviert sowie neue Impulse für die Kulturarbeit in der Fläche gegeben werden. Kultur wird hier auch mit ihren Schnittstellen zu anderen Politik- und Aufgabenbereichen wie z. B. Jugendarbeit, Wirtschaft, Stadtentwicklung oder Tourismus wahrgenommen.
Über die landesweiten Förderkriterien hinaus hat jede Region, mit Ausnahme der Rheinschiene, spezifische Leitthemen definiert, um die Kulturregionen mit ihren besonderen Charakteristika auch weiterhin zu profilieren. Das kulturelle Angebot in der Rheinschiene ist besonders vielfältig. Um der großen Bandbreite von Akteuren aus allen Kultursparten Rechnung zu tragen, ist das Förderprogramm bewusst offen gestaltet. Es können Projekte aus allen Kultursparten gefördert werden.

 Folgende zentrale Kriterien sollte Ihr Projekt erfüllen:
–   Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
–   Alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
–   Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein. Jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
–   Weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
–   Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
–   Ein regionaler Bezug muss gegeben sein.
–   Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.

 

 

Wer ist antragsberechtigt?
Einen Antrag auf Förderung können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen oder Einzelpersonen einreichen, die mit einem Projekt das Kunst- und Kulturangebot die jeweilige Kulturregion bereichern oder weiter qualifizieren möchten. In der Regel kann eine Landesförderung bis maximal 50 % beantragt werden. Rechtzeitig vor der ONLINE-Antragstellung (Frist 30.9. jeden Jahres) muss mindestens eine Beratung durch das regionale Koordinierungsbüro in Anspruch genommen. Nehmen Sie daher gerne kurzfristig Kontakt zu uns auf.

Unser Service für Sie:

Das Kulturbüro des Region Köln/Bonn e.V. berät und begleitet Sie für die Kulturregion Rheinschiene von der ersten Projektidee bis zur Antragstellung und unterstützt Sie gerne bei der Suche nach weiteren Projektpartnern – spartenübergreifend und auch überregional.
Detaillierte Informationen über das Förderprogramm sowie die Antragsmodalitäten erhalten Sie unter:
www.regionalekulturpolitiknrw.de
 
Ihr direkter Weg zum Projektdatenblatt:

www.kultur.web.nrw.de/projektdatenblatt

 

 

 

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