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25. August 2020

#heimatruhr – 2. Förderrunde eröffnet!

Bis zum 31. Oktober 2020 haben Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende die Möglichkeit ihre Projekte für das Programm #heimatruhr einzureichen. Mit ihren Vorschlägen und Ideen sollen neue Räume und Orte der künstlerischen sowie kreativen Entfaltung und des gesellschaftlichen Miteinanders entstehen.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen des Förderaufrufs bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Programm und zur Projektbewerbung sind hier zu finden:

Das Programm: #heimatruhr – Kreativität gestaltet Räume
FAQs mit allen wichtigen Informationen zur Projektförderung
Bewerbungsunterlagen
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Geförderte Projekte der 1. Runde

Bilder und Visuals zu #heimatruhr zum Download

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21. August 2020

Richtlinie für die Künstler*innenstipendien des Landes NRW

 

Die Richtlinie für die Künstler*innenstipendien des Landes („Auf geht’s!„) ist soeben veröffentlicht worden. Ein PDF steht nun zur Verfügung: 200811_Richtlinie Künstlerstipendien.

 

 


18. August 2020

Ausschreibung für Kunst und Design vom Kunstverein Ahlen

Mach mit beim 1. »Ahlener Doppel«, dem Wettbewerb für Kunst und Design vom KunstVerein Ahlen e.V. Zeig Deine Werke in Verbindung zur Kunstsammlung der Volksbank eG. Du reagierst mit deiner Kunst auf renommierte Kunstwerke – Kunst kommentiert Kunst!

Bewirb Dich bis zum 30. August 2020! Und zwar dort.


12. August 2020

Ausschreibung zur Ausstellung im Lehmbruck Museum, Duisburg

 

Vom 18. März – 16. Mai 2021 zeigt das Lehmbruck Museum in Duisburg die Ausstellung „Vor Ort 2021“. Zur Bewerbung laden wir Künstlerinnen und Künstler ein, die einen besonderen Bezug zur Stadt Duisburg haben,  d.h. sie sind in Duisburg geboren, wohnen oder arbeiten dort oder sind Mitglied in der Interessengemeinschaft (IG) Duisburger Künstler bzw. in einem der Duisburger Künstlerverbände.  

 

 

Für die Bewerbung bitten wir Sie, ausschließlich die folgenden Unterlagen einzureichen:

1.        Eine kurze Darstellung der Lebensdaten und des Bezuges zu Duisburg (maximal 1 Din-A-4 Seite).

2.        Informationen zum künstlerischen Werdegang inklusive der Nennung bereits erhaltener Preise,   Beschreibung aktueller wichtiger Projekte (maximal 1 Din-A-4 Seite).

3.        Vorschläge von maximal drei Werken aus dem Schaffen der letzten 5 Jahre, von denen die Jury ggf. eines auswählen wird. Diese Entscheidung ist für die Präsentation in der Ausstellung bindend. Bitte achten Sie darauf, dass ein für die Ausstellung ausgewähltes Werk nicht verändert werden darf. Sollte das Werk für eine andere Nutzung verwendet werden und für den Ausstellungszeitraum nicht zur Verfügung stehen, ist die Einreichung einer anderen Arbeit nicht möglich. Die Entscheidung der Jury ist bindend.

4.        Die Werke können ausschließlich über Bildmaterial vorgestellt werden: Bitte reichen Sie maximal  5 Fotos bzw. Ausdrucke im Format Din-A-4 je Werk ein. Bei Videoarbeiten bitten wir Sie eine DVD einzureichen! Keinen Stick! Videoarbeiten können in der Ausstellung ausschließlich über Bildschirme präsentiert werden. Es ist nicht möglich, die Bewerbung oder Teile der Bewerbung digital einzureichen. Einzelne Blätter ohne Umschlag bzw. in nicht zusammenhängender Form (z.B. Mappe) können nicht eingereicht werden. Bitte sorgen Sie für eine „Bündelung“ Ihrer Unterlagen. Legen Sie keine Kataloge o.ä. Ihren Unterlagen bei. Die eingereichten Portfolios können nicht zurückgesendet werden. Aus räumlichen Gründen können keine Originale für die Jurysitzung eingereicht werden.

5.        Die Präsentation von Werken, die aus mehreren Teilen bestehen, unterliegt folgenden Einschränkungen: Es können maximal 4 Arbeiten bis zu einer Kantenlänge von je 50 cm, 2 Arbeiten mit einer Kantenlänge von je 100 cm oder ein Werk mit einer Kantenlänge von bis zu 250 cm präsentiert werden.  Werkgruppen, die zusammen im Block gehängt werden, sind als eine Arbeit anzusehen. Entsprechend gilt die Länge der Werkgruppe als Kantenlänge.

6.        Bitte beachten Sie, dass die Räume eine lichte Höhe von 3,20 m bzw. 3,80 m haben. Für Werke, die an der Decke befestigt werden müssen gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten.

Eine vom Lehmbruck Museum eingesetzte Jury wählt unter Beteiligung der Interessengemeinschaft Duisburger Künstler anhand der Unterlagen die Künstlerinnen und Künstler aus, die zur Ausstellungsbeteiligung eingeladen werden. Die Jury besteht aus zwei Vertreter*innen des Lehmbruck Museums, drei Künstler*innen der Duisburger IG, einer/einem Gastkünstler*in und einer/einem Gastkurator*in.
Der Transport der ausgewählten Kunstwerke erfolgt in Eigenregie und auf Kosten der jeweiligen Künstler*innen bis in den und aus dem Ausstellungsbereich.
Jurymitglieder sind von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgeschlossen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 25. Oktober 2020 an folgende Adresse:
Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum
Jörg Mascherrek

 

 

 

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Antragsfrist für die Überbrückungshilfe vom Bund und Land NRW bis 30.9 verlängert

 

 

Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen.

 

 

Gedacht sind die Überbrückungshilfen für stark von der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Soloselbständige. Sie sollen einen Teil ihrer Fixkosten – etwa für Mieten, Leasingraten oder Versicherungen – für die Monate Juni, Juli und August 2020 ersetzt bekommen. Die Bundesregierung hat dafür knapp 25 Milliarden Euro reserviert. Damit ein Unternehmen die Zuschussvoraussetzungen erfüllt, muss der in den Monaten April und Mai 2020 zusammen erzielte Umsatz um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zurückgegangen sein.

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