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8. Oktober 2020

Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln gehen in die zweite Runde!

 

 Zum zweiten Mal werden 15 Recherche- und Arbeits­sti­pen­dien Bildende Kunst der Stadt Köln an Kölner Künstler*innen und Kurator*innen vergeben. Eine Bewerbung ist bis zu 20. November möglich. Die Stipen­dien werden alters­un­ab­hängig ausge­schrieben und richten sich an profes­sio­nell arbei­tenden Kölner Künstler*innen sowie Kurator*innen. Die mit Mitteln der Stadt Köln ausge­statteten Stipen­dien sollen ermög­li­chen, im Förder­zeit­raum ohne finan­zi­ellen Druck zu arbeiten und ein einge­reichtes Projekt­vor­haben umzusetzen.

 

 

 

Das Konzept wurde 2019 vom Kulturamt und dem Kultur­werk des BBK – in Abstim­mung mit dem Netzwerk AIC und der Kölner Kultur­po­litik – entwi­ckelt. 

 

Hier geht es zur Bewerbung 

All information and the application in english

ZWECK DER FÖRDE­RUNG

Die künstlerische/kuratorische Entwick­lung setzt insbe­son­dere die Erschlie­ßung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiat*innen die Möglich­keit zur Durch­füh­rung selbst gewählter Recherche- und Arbeits­vor­haben gegeben werden wie z.B.

• Recherche oder Vorar­beit an einem bestimmten Thema

• Entwick­lung von Projekten

• Erschlie­ßung neuer/anderer Arbeits­tech­niken

• Fortfüh­rung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten

 

PERSO­NEN­KREIS

Die Stipen­dien sind für die künstlerische/kuratorische Entwick­lung von profes­sio­nell arbei­tenden

• Künstler*innen

• Kurator*innen

• künst­le­ri­sche oder kurato­ri­sche Gruppen

im Bereich der visuellen Künste in Köln bestimmt, die sich durch ihre Arbeit ausge­wiesen haben.

Krite­rien für die Stipen­di­en­ver­gabe sind die Qualität bishe­riger künst­le­ri­scher bzw. kurato­ri­scher Arbeiten und die Qualität des Recherche-/Arbeitsvorhabens. Eine Bewer­bung kann jährlich statt­finden, eine Förde­rung aber nur alle zwei Jahre. Eine paral­lele Unter­stüt­zung durch eine Projekt­för­de­rung des Kultur­amtes oder ein weiteres städti­sches Stipen­dium ist ausge­schlossen.

 

UMFANG DER FÖRDE­RUNG

Die 15 Recherche- und Arbeits­sti­pen­dien sind mit jeweils 5.000 € dotiert und werden in zwei Raten à 2.500  € ausge­zahlt.

 

VORAUS­SET­ZUNGEN

• Antragsteller*innen müssen eine künst­le­ri­sche Ausbil­dung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjäh­rige profes­sio­nelle künstlerische/kuratorische Tätig­keit auf ihrem Gebiet nachweisen können. Krite­rien für die Vergabe eines Stipen­diums sind in erster Linie die Qualität bishe­riger künstlerischer/kuratorischer Arbeiten, die Qualität und das innova­tive Konzept des Recherche/Arbeitsvorhabens.

• Antragsteller*innen haben im jewei­ligen Förder­jahr noch kein städti­sches Stipen­dium oder eine Projekt­för­de­rung der Stadt Köln erhalten.

• Antragsteller*innen leben und arbeiten in Köln. Bei Gruppen soll die Mehrzahl der Gruppen­mit­glieder in Köln leben und arbeiten.

• Antragsteller*innen sind zum Zeitpunkt des Antrags an keiner Hochschule immatri­ku­liert.
Mitglieder der Jury und deren Angehö­rige sind von der Antrag­stel­lung ausge­schlossen.

 

JURY

Die Jury hat fünf Mitglieder, die sich aus mindes­tens zwei Künstler*innen sowie Kunsthistoriker*innen und Kurator*innen zusam­men­setzt. Die Mitglieder der Jury sind ausschließ­lich Sachverständige/Fachexperten, von denen drei Jurymit­glieder zur Vermei­dung von Befan­gen­heit nicht aus Köln kommen sollen. Die Entschei­dung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausge­schlossen.

 

BEWERBUNG

Die Bewer­bung erfolgt ausschließ­lich mittels des Online-Formu­lars (unter http://recherchestipendien-koeln.de/„Bewer­bung“).

Es muss eine PDF-Datei (max. 14 Seiten Din A4, maximal 10 MB) hochge­laden werden. Dieses PDF muss enthalten:

• Anschreiben mit Namen, Adresse, Telefon­nummer und Email­adresse (max 1 Seite)

• Projekt­be­schrei­bung (max. 1 Seite)

• Portfolio bzw. Dokumentations-/Informationsmaterial über die bishe­rige künst­le­ri­sche Arbeit d.h. Fotos oder sonstiges Bildma­te­rial abgeschlos­sener Arbeiten/Ausstellungen etc. aus den letzten fünf Jahren. Für Bewegt­bild kann Video­ma­te­rial der Arbeiten unter Angabe der Verlin­kung (ggf. mit Passwort) einge­reicht werden. Die Verlin­kung muss mindes­tens drei Monate nach Bewer­bungs­schluss noch zugäng­lich sein.

• Künst­le­ri­scher Lebens­lauf, max. 2 Seiten

• Kopie des Perso­nal­aus­weises (beide Seiten) oder Kopie der Melde­be­stä­ti­gung des Einwoh­ner­mel­de­amtes oder Kopie des Aufent­halts­stem­pels im Pass bei in Köln lebenden Nicht-EU-Bürger*innen

Der Bewer­bungs­zeit­raum ist bis zum 20.11.20

ABSCHLUSS­BE­RICHT UND ABSCHLUSS­VER­AN­STAL­TUNG

Jedes Stipen­dium muss mit einem Bericht über die Recherche- und Arbeits­er­geb­nisse abgeschlossen werden. Dieser muss spätes­tens einen Monat nach Ende des Förder­zeit­raums (Förder­zeit­raum: Dezember 2020 – April 2021) in digitaler Form einge­reicht werden (max. 2 Seiten, PDF, 2 MB). Die Berichte sollen anschlie­ßend während einer Abschluss­ver­an­stal­tung in der Temporary Gallery kurz vorge­stellt und disku­tiert werden. Gleich­zeitig soll die Abschluss­ver­an­stal­tung der weiteren Vernet­zung und dem fachli­chen Austausch unter­ein­ander dienen.

 

ZUSAM­MEN­FAS­SUNG

Bezeich­nung: Recherche- und Arbeits­sti­pen­dien Bildende Kunst der Stadt Köln
Zielgruppe: profes­sio­nelle Kölner Künstler*innen und Kurator*innen
Förder­maß­nahme: Arbeits­sti­pen­dium
Alters­be­schrän­kung: keine
Vergabe: jährlich
Reich­weite: Köln
Bewer­bungs­ver­fahren: offene Ausschrei­bung
Bewer­bung: per Online-Formular, siehe „Bewer­bung“

 

ANSPRECHPARTNER

Kultur­werk des BBK Köln e.V., Mathi­asstr. 15, 50676 Köln

E‑Mail Adresse: stipendien@​bbk-​koeln.​de

In Abstim­mung mit und geför­dert durch das Kulturamt der Stadt Köln

 

Frequently Asked Questions, das Bewerbungsformular und alle Informationen zum Nachlesen sind auf der Website der Recherchestipendien zusammengetragen. 

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6. Oktober 2020

Verlängerung der Antragfrist für Stipendien in NRW

 

Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist bis zum 16.10  für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Das Online-Antragsverfahren steht freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern noch bis zum 16. Oktober über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung. Insgesamt umfasst das seit Mitte August erfolgreich umgesetzte Stipendienprogramm 105 Millionen Euro. Von den 15.000 ausgeschriebenen Stipendien in Höhe von 7.000 Euro sind bereits rund 12.900 (86 Prozent) abgerufen worden.

 


4. Oktober 2020

Open Call für Lisaluna, das Kurzfilmfestival in Duisburg

 

Zum 5. Mal wird am 21. Dezember anläßlich des internationalen Kurzfilmtages innerhalb der bundesweiten Reihe „Der kürzeste Tag“ beim LISALUNA Kurzfilm Kurzfestival in Duisburg die LISALUNA – eine blaue Eintagsfliege – verliehen.  Das Festival ist spezialisiert auf künstlerische Kurzfilme aus Duisburg und Umgebung – den Begriff „Umgebung“ definieren die Macherinnen jedes Jahr bei der Sichtung neu. Einreichungen von Filmen zwischen ca. 7 Sekunden und ca. 15 Minuten sind bis zum 1. Dezember möglich.
Kontakt: info@kultur-sprung.de.

 

Achtung:  LISALUNA findet 2020 aufgrund eines Feuchtigkeitsschadens und der Winzigkeit des bisherigen Spielortes nichtmehr im Keller unter St. Joseph statt. Einen mit den derzeit nötigen Hygiene- und Abstandsbestimmungen besser kompatiblen Raum geben wir demnächst hier bekannt.  W

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28. September 2020

Skulpturenwettbewerb Fahr Art 2021 am Niederrhein

 

 Die Städte Geldern, Kevelaer, Nettetal und Straelen organisieren einen Wettbewerb im Rahmen der Ausstellung „FahrArt“. „FahrArt“ bezeichnet eine ca. 100 km lange Radroute entlang von Kunstobjekten und Installationen, die sich am Knotenpunktsystem orientiert. Für 2021 Insgesamt werden 8 neue Kunstobjekte oder Installationen gesucht, die mit einem Etat von 4.000 bis 10.000€ gefördert werden können. Mehr Infos zum Projekt:

https://www.leader-leila.de/wp-content/uploads/2020/09/Ausschreibung-Wettbewerb.pdf
https://www.leader-leila.de/wp-content/uploads/2020/09/Skulpturen-FahrArt-.pdf
https://www.leader-leila.de/wp-content/uploads/2020/09/Aufenthaltsorte-Fahr-Art-.pdf

 

 

 


27. September 2020

Gegen den Ausverkauf der Simultanhalle

 

Die Simultanhalle ist 1979 von Busmann + Haberer als Architekturmodell für das Kölner Museum Ludwig errichtet worden. Seit den 80ern konnten die Künstlerin Eva Janošková und später junge Kurator*innen-Teams das einzigartige Zeugnis Kölner Baukultur mit Ausstellungen zeitgenössischer Künstler*innen vor dem Abriss bewahren. Die Simultanhalle mit ihrer internationalen Bedeutung zählt somit zu den ältesten bestehenden Projekträumen für zeitgenössische Kunst!
 

 

 

Vor drei Jahren ist das Gebäude wegen statischer Bedenken geschlossen worden, seit 2019 setzen wir die SimultanProjekte in ihrem Außenraum um. Eine Sanierung der Simultanhalle wurde aus Sicht der Stadtverwaltung nicht in Erwägung gezogen. Stattdessen hat im Frühjahr 2020 der Kulturausschuss der Stadt Köln auf Antrag des Kulturamtes den Beschluss gefasst, das Ateliergelände im Wege des Erbbaurechts zur Bebauung von Ateliers und Entwicklung des Geländes an einen Investor*in vergeben zu wollen.
Dabei ist, trotz mehrfacher Anmerkungen an die Ratsfraktionen, nicht der Erhalt und die Sanierung der Simultanhalle sowie die zukünftige Nutzung durch das Kuratorium festgehalten. Ohne ein klares Bekenntnis der Stadt droht nun der Verlust der Simultanhalle und zugleich der Wegfall einer einzigartigen Kulturinitiative Kölns.
Wir brauchen Eure / Ihre Stimme für den Erhalt der Simultanhalle – hier geht’s zur Petition: rettet-die-simultanhalle

 

 

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