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27. Mai 2020

Ausschreibung für Kunstinstallationen in Duisburg

 

Die Stadt Duisburg sucht sieben Künstler, die vor oder an jeder der sieben Duisburger Bezirksverwaltungsstellen eine temporäre Kunstinstallation schaffen. Dies kann eine Skulptur, eine Lichtinstallation, Projektion oder auch eine Musikinstallation sein.



Die Corona-Pandemie hat die Kunst in der Stadt weitgehend zum Erliegen gebracht. Die Installationen sollen nun ein „Dankeschön“ an die Bürgerinnen und Bürger für deren umsichtiges Verhalten in der Corona-Krise sein – und gleichzeitig ein Aufruf, sich weiterhin so vorbildlich zu verhalten.

Eine Kunstpräsentation im Außenbereich macht es möglich, dass das Werk mit dem erforderlichen Abstand zu anderen Personen und völlig unabhängig von Öffnungszeiten besichtigt werden kann. Die Installationseröffnungen werden beginnend mit Montag, 20. Juli bis zum Montag, 31. August erfolgen. Danach sind alle Exponate bis zum 14. September präsent, bevor ein sukzessiver Abbau beginnt. So wird innerhalb von sieben Wochen jeweils eine Installation vor den Bezirksverwaltungsstellen „eröffnet“.

Wer eine Projektidee hat, kann diese bis Sonntag, 21. Juni, per E-Mail an u.schramke@stadt-duisburg.de einreichen. Eine Jury aus (Kultur)Verwaltung und Künstlern wählt die Kunstprojekte, die realisiert werden sollen, aus. Weitere Informationen, insbesondere zu den Standorten, ggbf. technischem Support, Materialfragen sowie weiterer Unterstützung gibt es telefonisch bei der Projektkoordinatorin Ute Schramke unter 0203/283-5670. Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit ihr in Verbindung zu setzen und die Projektidee zu besprechen.

 

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19. Mai 2020

Residenzproramm Kunsthaus Mitte in Oberhausen

 

Das Kunsthaus Mitte in Oberhausen vergibt einmonatige Residenzen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Künste, Musik, Film, Literatur, praxisorientierte Wissenschaft, Bildung. Das Residenzprogramm richtet sich an Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus NRW, die ihre Arbeit an der Schnittstelle Gesellschaft/Kunst verorten, bzw. in gesellschaftsrelevanten Kontexten wie dem Kunsthaus Mitte entwickeln wollen und deren Arbeitsweisen systemübergreifend sind. Alle Infos hier.

 


15. Mai 2020

Aktion Mission Lifeline

 

Eine Initiative von NRW-Künstler*innen zugunsten von geflüchteten Menschen in Griechenland. Eine Nachricht von Julius Brauckmann.

 

Die Corona-Pandemie verschärft die Not in griechischen Flüchtlingslagern. Gerne möchten wir den Versuch starten einen Beitrag zu leisten. Jede Hilfe, sei sie noch so groß oder klein, kann eine Unterstützung sein. So haben wir uns als Künstler*innen zusammengefunden und möchten Euch heute eine Idee vorstellen.

 

Jede/r beteiligte Künstler*in (es handelt sich um: Julius Brauckmann, Felix Breidenbach, Louisa Clement, Isabella Fürnkäs, Alex Grein, Talisa Lallai, Alexander Romey, Martina Sauter, Anna Vogel und Moritz Wegwerth) hat hierfür eine Arbeit zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns, Euch heute die Arbeiten zeigen zu können. In diesem PDF findet Ihr die Werkansichten und die Kontaktdaten. Sollte Interesse an einer Arbeit bestehen, so bitten wir Euch vorab den/die jeweilige/n Künstler*in direkt zu kontaktieren, um die Verfügbarkeit anzufragen. Der Verkaufserlös geht an die Organisation Mission Lifeline, die sich gerade unermüdlich darum kümmern eine Luftbrücke zwischen Griechenland und Europa herzustellen. Daher bitten wir Euch den Betrag direkt an Mission Lifeline zu überweisen und eine Kopie des Spendenbelegs an den/die Künstler*in zu schicken, damit die Arbeit anschließend übergeben werden kann.

 

Alle Infos zu Mission Lifeline findet ihr unter: www.mission-lifeline.de

 

Spenden unter: www.mission-lifeline.de/spenden

Oder: MISSION LIFELINE e.V., IBAN: DE85 8509 0000 2852 2610 08, BIC: GENODEF1DRS Volksbank Dresden e.G.

 

Solltet Ihr allgemeine Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, könnt Ihr Euch gerne an Alex Grein wenden: mail@alexgrein.de

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13. Mai 2020

Die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfe-Programm werden ausgeweitet

 

Die Verwendungsbedingungen der für bildende Künstler*innen in NRW relevanten Hilfsprogrammen wurden nachgebessert. Klicken Sie weiter für die (sehr) kurze Zusammenfassung.

 

– MKW-Soforthilfe-Programm („2.000€-Hilfe“): Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.

– NRW-Soforthilfe („9.000€-Hilfe“): Nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.

 

Mehr Informationen hier: https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe2020

 

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12. Mai 2020

Sonderfond der Kunststiftung NRW für Künstler*innen

 

Die Kunststiftung NRW legt einen Sonderfond für Künstler*innen in NRW in Höhe von 600.000,- Euro auf. 150 Kurzkonzepte zu einer künstlerischen Idee aus allen Sparten, die sich thematisch mit der Zeit nach Corona auseinandersetzen, werden von der Kunststiftung NRW und einer Fachjury ausgewählt und mit je 4.000,- Euro ausgezeichnet. Die Einreichung des Kurzkonzepts erfolgt ausschließlich online bis zum 05.06.2020. Näheres dazu finden Sie beigefügt und unter www.kunststiftungnrw.de.

 


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